AGBFassung 1.3 · gültig ab 20. August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regeln die Nutzung der Plattform durch Ihre Praxis: Leistungsumfang, Ihre Prüfpflichten bei KI-Ergebnissen, Vergütung, Laufzeit und Haftung.

Prüfsumme des Textes (SHA-256): 7f8ec1fc…5ca22283

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Clamora-Plattform durch Zahnarztpraxen und andere zahnmedizinische Einrichtungen. Anbieter der Plattform ist die Zahnimarkt Trading GmbH, Breslauer Str. 3, 85386 Eching, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), eingetragen im Amtsgericht München, HRB 314794, vertreten durch die Geschäftsführung Niels Fock und Dr. Justus Lohaus, USt-IdNr. DE310371474.

Vertragspartner des Anbieters ist die Praxis, für die der Zugang eingerichtet wurde (nachfolgend „Kunde“). Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt elektronisch im Rahmen der Einrichtung des Praxiszugangs durch eine vertretungsberechtigte Person des Kunden. Der Kunde erhält eine Kopie der zugestimmten Fassung mit Zustimmungsprotokoll in seinem Praxiskonto abgelegt.

Zusammen mit diesen AGB werden der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB geschlossen beziehungsweise angenommen. Die drei Unterlagen bilden die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit; im Anwendungsbereich der Datenverarbeitung geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen AGB vor, im Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisses die Verpflichtungserklärung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen dem Anbieter und dem Kunden sowie für alle damit verbundenen Leistungen des Anbieters.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Zahnarztpraxen, Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Für Warenbestellungen über den vom Anbieter oder von verbundenen Unternehmen betriebenen Online-Shop gelten ausschließlich die dortigen Verkaufsbedingungen. Diese AGB regeln die Software-Nutzung, nicht den Kauf von Waren (§ 10).

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Anwendung („Plattform“) zur Nutzung über das Internet bereit. Die Plattform unterstützt die Praxisorganisation, insbesondere bei wiederkehrendem Materialbedarf („Praxissets“), bei der Ablage und Erschließung praxisbezogener Dokumente sowie bei der Erstellung von Entwürfen für organisatorische Unterlagen mit Unterstützung KI-gestützter Funktionen.
  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung in der Plattform. Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter; Weiterentwicklungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig.
  3. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform am Übergabepunkt, das heißt am Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Internetverbindung, die Endgeräte und die Browser des Kunden sind nicht Gegenstand der Leistung.
  4. Die Plattform ist keine Praxisverwaltungssoftware und kein Medizinprodukt. Sie ist nicht dazu bestimmt, Patientendaten, Behandlungsdokumentation, Abrechnungsdaten oder klinische Entscheidungen zu verarbeiten oder zu unterstützen.

§ 3 Vertragsschluss, Nutzerkonten und Vollmacht

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn diesen AGB im Rahmen der Einrichtung des Praxiszugangs über ein Nutzerkonto des Kunden mit der Rolle „Inhaber“ oder „Praxismanagement“ elektronisch zugestimmt wird, spätestens mit der ersten Nutzung der Plattform durch den Kunden. Der Kunde muss sich die Zustimmung zurechnen lassen, wenn sie über ein Nutzerkonto abgegeben wird, das er eingerichtet oder dessen Einrichtung er veranlasst hat.
  2. Die zustimmende Person erklärt dabei, zur Abgabe der Erklärung für den Kunden berechtigt zu sein. Der Anbieter darf hierauf vertrauen und ist nicht verpflichtet, die Vertretungsmacht darüber hinaus zu prüfen.
  3. Der Kunde bevollmächtigt jede Person, für die er ein Nutzerkonto einrichtet oder einrichten lässt, dazu, im Namen des Kunden Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die die Nutzung der Plattform betreffen. Die Vollmacht wird dem Anbieter gegenüber erteilt (§ 167 Abs. 1 BGB).
  4. Der Umfang der Vollmacht richtet sich nach der Rolle, die der Kunde dem Nutzerkonto zuweist, und nach den für diese Rolle in der Plattform freigeschalteten Funktionen. Erklärungen, die eine Zahlungspflicht des Kunden begründen oder erweitern — insbesondere die Buchung kostenpflichtiger Leistungen, die Erhöhung des Nutzungsbudgets nach § 9 Ziffer 2 und Bestellungen nach § 10 —, kann nur ein Nutzerkonto abgeben, dem der Kunde eine Rolle mit der entsprechenden Berechtigung zugewiesen hat. Der Kunde bestimmt und begrenzt den Umfang jederzeit über die Rollen- und Rechteverwaltung der Plattform.
  5. Jedes Nutzerkonto ist zugleich bevollmächtigt, Erklärungen und Mitteilungen des Anbieters für den Kunden entgegenzunehmen. Erklärungen, die der Anbieter in der Plattform bereitstellt oder an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse sendet, gelten dem Kunden als zugegangen. Erklärungen nach den §§ 13, 15 und 16 richtet der Anbieter zusätzlich an ein Nutzerkonto mit der Rolle „Inhaber“ oder „Praxismanagement“.
  6. Der Kunde beendet oder beschränkt eine Vollmacht, indem er das Nutzerkonto in der Plattform löscht, sperrt oder ihm eine Rolle mit geringerem Umfang zuweist; eine Mitteilung in Textform an den Anbieter genügt ebenfalls. Bis zum Wirksamwerden einer solchen Änderung besteht die Vollmacht dem Anbieter gegenüber fort (§ 170 BGB). Hierauf kann sich der Anbieter nicht berufen, wenn er das Erlöschen der Vollmacht kennt oder kennen muss (§ 173 BGB).
  7. Der Kunde legt für die Personen, die die Plattform nutzen sollen, persönliche Nutzerkonten an. Nutzerkonten sind personengebunden; eine gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
  8. Der Kunde ist für die Vergabe, Verwaltung und den Entzug von Zugangsberechtigungen innerhalb seiner Praxis verantwortlich. Er verpflichtet seine Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB und entzieht Zugänge unverzüglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen entfallen, insbesondere beim Ausscheiden von Beschäftigten.
  9. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich unter info@zahnimarkt.com.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im eigenen Praxisbetrieb bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, Dritten zugänglich machen oder außerhalb des eigenen Praxisbetriebs verwerten. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  3. An den vom Kunden eingestellten Inhalten (insbesondere Dokumente, Set-Daten, Profilangaben, Chatverläufe) erwirbt der Anbieter keine Rechte über das hinaus, was zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Diese Inhalte bleiben dem Kunden zugeordnet.
  4. Soweit an Erzeugnissen KI-gestützter Funktionen, die der Kunde veranlasst hat (etwa Dokumententwürfe), Rechte des Anbieters entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden hieran ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht ein, das die Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung umfasst und über das Ende des Vertrages hinaus fortbesteht. Weitergehende Rechte an diesen Erzeugnissen macht der Anbieter gegenüber dem Kunden nicht geltend.
  5. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass an einem solchen Erzeugnis Schutzrechte entstehen oder dass es frei von Rechten Dritter ist. Gleichartige Anfragen anderer Kunden können zu gleichen oder ähnlichen Ergebnissen führen; ein Ausschließlichkeitsrecht des Kunden entsteht hierdurch nicht.
  6. Der Anbieter verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Die eingesetzten Anbieter von KI-Diensten sind vertraglich verpflichtet, übermittelte Inhalte nicht für Trainingszwecke zu nutzen.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
  2. Der Kunde stellt keine Daten von Patientinnen und Patienten und keine Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO in die Plattform ein. Das gilt insbesondere für Behandlungsdokumentation, Befunde, Röntgen- und Bildaufnahmen, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungs- und Terminunterlagen mit Patientenbezug, Korrespondenz mit Patientinnen und Patienten sowie für Bildschirmfotos aus der Praxisverwaltungssoftware. Das Verbot gilt für alle Eingabewege gleichermaßen, insbesondere für den Dokumenten-Upload, die Konversationen mit dem Assistenten, die Profil- und Planungsangaben, Supportanfragen einschließlich ihrer Anhänge sowie für Inhalte, die der Kunde über einen von ihm freigeschalteten Konnektor zugänglich macht. Die Plattform ist für die Praxisorganisation bestimmt; für solche Daten ist sie weder vorgesehen noch freigegeben.
  3. Stellt der Kunde entgegen Ziffer 2 dennoch solche Daten ein, entfernt er diese unverzüglich nach Kenntnis. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden hierzu aufzufordern; eine Pflicht des Anbieters, die Inhalte des Kunden hierauf zu durchsuchen, besteht nicht. Erlangt der Anbieter Kenntnis, unterrichtet er den Kunden nach Maßgabe der Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung.
  4. Der Kunde prüft alle von der Plattform erzeugten Entwürfe, Vorschläge und Auswertungen vor deren Verwendung nach Maßgabe des § 6 Ziffern 5 und 6 und trifft alle fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen eigenverantwortlich.
  5. Der Kunde sichert für ihn wesentliche Inhalte in einem angemessenen Turnus zusätzlich außerhalb der Plattform, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Anbieter führt eigene Sicherungen durch (§ 8 Ziffer 4); diese ersetzen keine Archivierung, zu der der Kunde berufsrechtlich oder steuerlich verpflichtet ist.
  6. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem § 5 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 KI-gestützte Funktionen, Entwurfscharakter, Prüfpflicht

  1. Teile der Plattform nutzen KI-Modelle, um Texte und Dokumente zu erzeugen, Unterlagen zusammenzufassen, Vorschläge zu unterbreiten und Fragen zu beantworten. Dazu gehören auch vorbereitete Arbeitsabläufe („Fähigkeiten“), etwa zur Erstellung von Arbeitsverträgen, Stellenbeschreibungen, Dienstanweisungen, QM- und Hygieneunterlagen oder Korrespondenz.
  2. Die Ergebnisse werden statistisch erzeugt. Sie können unrichtig, unvollständig, veraltet oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein und Angaben enthalten, die nicht zutreffen. Dies ist der Funktionsweise KI-gestützter Systeme immanent und lässt sich nach dem Stand der Technik nicht ausschließen. Die Parteien vereinbaren dies als Beschaffenheit der Leistung; ein Ergebnis mit solchen Abweichungen ist daher kein Mangel der Plattform.
  3. Alle Ergebnisse sind Entwürfe und allgemeine Informationen zur fachlichen Prüfung und Anpassung durch den Kunden. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine medizinische oder zahnmedizinische Beratung. Ein Ergebnis erfüllt für sich genommen keine Dokumentations-, Nachweis- oder Aufzeichnungspflicht des Kunden gegenüber Behörden, Kammern oder sonstigen Stellen; rechtliche Bindung entfaltet es erst durch die Verwendung durch den Kunden, etwa durch Unterzeichnung, Erklärung gegenüber Beschäftigten oder Vorlage bei einer Stelle. Bereitgestellte Fähigkeiten und Vorlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
  4. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Funktion, nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder Eignung eines konkreten Ergebnisses für einen bestimmten Zweck. Die Verantwortung für Inhalt, Prüfung, Freigabe und Verwendung liegt beim Kunden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Ergebnis vor seiner Verwendung zu prüfen. Bei Ergebnissen mit rechtlicher, arbeitsrechtlicher, steuerlicher, berufs- oder medizinprodukterechtlicher Relevanz — insbesondere Verträgen, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Einwilligungs- und Patienteninformationen, Abrechnungs- und steuerlichen Unterlagen sowie Unterlagen für Aufsichts- und Prüfverfahren — hat der Kunde vor der Verwendung eine fachkundige Prüfung durch eine hierzu befugte Person einzuholen, etwa durch Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberatung oder die zuständige Fachkraft.
  6. Verwendet der Kunde ein Ergebnis ohne die nach Ziffer 5 gebotene Prüfung, geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Ein hierauf beruhender Schaden ist ihm nach § 254 BGB zuzurechnen; § 14 bleibt im Übrigen unberührt.
  7. Vorschläge, die den Datenbestand des Kunden verändern würden, werden ihm zur ausdrücklichen Bestätigung vorgelegt. Ohne diese Bestätigung nimmt die Plattform keine inhaltliche Änderung an den Objekten des Kunden vor.
  8. Der Anbieter darf die eingesetzten Modelle und Modellanbieter wechseln, soweit das vereinbarte Datenschutzniveau (§ 11) und der Funktionsumfang gewahrt bleiben. Neue Unterauftragsverarbeiter werden nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag angekündigt.

§ 7 Konnektoren und Aktionen in Systemen des Kunden

  1. Der Kunde kann die Plattform auf eigene Veranlassung mit eigenen oder von ihm genutzten Drittsystemen verbinden, etwa mit Postfach, Kalender oder Dateiablage. Der Kunde erteilt die hierfür erforderlichen Berechtigungen, bestimmt deren Umfang und kann sie jederzeit widerrufen.
  2. Konnektoren sind standardmäßig auf lesenden Zugriff beschränkt. Schreibende oder sonst folgenreiche Aktionen im System des Kunden — etwa das Versenden, Verschieben oder Löschen von Nachrichten und Dateien oder das Anlegen von Terminen — finden nur statt, wenn der Kunde die Funktion aktiviert hat, und nur nach seiner ausdrücklichen Bestätigung der konkreten Aktion.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die erteilten Berechtigungen auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß zu beschränken, besonders sensible Postfächer, Ablagen und Konten nicht freizugeben und die ausgeführten Aktionen zu überwachen. Vor der Aktivierung schreibender Zugriffe sichert er die betroffenen Datenbestände.
  4. Inhalte aus verbundenen Systemen sind für die Plattform Daten und keine Anweisungen. Der Anbieter trifft hiergegen Schutzmaßnahmen; gleichwohl kann nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden, dass manipulierte Inhalte Dritter (Prompt Injection) die Ergebnisse oder vorgeschlagene Aktionen beeinflussen. Auch dies vereinbaren die Parteien als Beschaffenheit im Sinne des § 6 Ziffer 2.
  5. Der Betrieb der verbundenen Drittsysteme, deren Verfügbarkeit, deren Nutzungsbedingungen und die Rechtmäßigkeit der Freigabe liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde nutzt die Verbindung und insbesondere schreibende Zugriffe auf eigenes Risiko; für Auswirkungen in seinen Systemen haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 14.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.
  2. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Praxiszeiten durch. Planbare Arbeiten mit erheblicher Auswirkung kündigt er in der Plattform oder per E-Mail an.
  3. Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs, Störungen bei Vorleistungsanbietern, die er nicht abwenden kann, sowie Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.
  4. Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungskopien der Datenbestände nach dem Stand der Technik. Ziffer 5 des § 5 bleibt unberührt.
  5. Support leistet der Anbieter in deutscher Sprache per E-Mail an info@zahnimarkt.com zu üblichen Geschäftszeiten. Ein bestimmter Reaktionszeitrahmen ist nur geschuldet, soweit gesondert vereinbart.

§ 9 Vergütung, Nutzungsbudget, Zahlung

  1. Die Höhe der Vergütung und der gebuchte Leistungsumfang ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste beziehungsweise aus dem in der Plattform ausgewiesenen Tarif. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Für nutzungsabhängige Leistungen weist die Plattform den Verbrauch und das verbleibende Budget aus. Über das gebuchte Budget hinausgehende Nutzung wird nur abgerechnet, wenn der Kunde sie zuvor ausdrücklich freigegeben hat, und nur bis zu der von ihm festgelegten Obergrenze.
  3. Die Abrechnung erfolgt periodisch. Rechnungen werden elektronisch im Praxiskonto bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
  4. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, im SEPA-Lastschriftverfahren zum angekündigten Fälligkeitstag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter darf den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung und vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  6. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Warenbestellungen

  1. Die Plattform kann den vom Kunden zusammengestellten Bedarf in den Bestellvorgang eines angebundenen Online-Shops übergeben. Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Betreiber des Shops nach dessen Verkaufsbedingungen zustande.
  2. Angaben zu Verfügbarkeit, Preisen und Produktdaten in der Plattform beruhen auf den Daten der angebundenen Systeme und sind unverbindlich. Maßgeblich sind die Angaben im Bestellvorgang des Shops.
  3. Gewährleistungs-, Liefer- und Rückabwicklungsansprüche aus Warenkäufen richten sich ausschließlich gegen den Betreiber des Shops.

§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Berufsgeheimnis

  1. Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO, der zusammen mit diesen AGB abgeschlossen wird und diesen im Anwendungsbereich der Datenverarbeitung vorgeht.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
  3. Dem Anbieter ist bekannt, dass der Kunde einer beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt. Der Anbieter, seine Beschäftigten und die von ihm eingesetzten weiteren mitwirkenden Personen werden nach § 203 Abs. 4 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet und über die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung belehrt. Die Einzelheiten regelt die Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung, die der Kunde zusammen mit diesen AGB annimmt und die im Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisses diesen AGB vorgeht.
  4. Der Anbieter verpflichtet die von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeiter entsprechend und trifft die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  5. Die Pflicht des Kunden nach § 5 Ziffer 2, keine Patienten- und Gesundheitsdaten einzustellen, bleibt hiervon unberührt. Die Verpflichtungserklärung begründet keine Berechtigung des Kunden, solche Daten einzustellen.
  6. Für die Verarbeitung eigener Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden (Bestandsdaten, Rechnungsdaten, Kontaktdaten der Ansprechpersonen) ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Informationen hierzu erteilt der Anbieter unter info@zahnimarkt.com.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden, sowie soweit eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort; Pflichten aus § 203 StGB und dem Datenschutzrecht bleiben zeitlich unbegrenzt bestehen.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Datenexport

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart ist. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus § 5 vor.
  3. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Inhalte für 30 Tage zum Export in gängigen Formaten bereit. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Bereitstellung auch früher.
  4. Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 3 löscht der Anbieter die Inhalte des Kunden einschließlich der Sicherungskopien nach den im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelten Fristen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung nach Ziffer 2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nutzungsvergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro je Schadensfall.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  5. Klarstellend und ohne Erweiterung der vorstehenden Grenzen: Der Anbieter schuldet nach § 6 Ziffer 4 nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit eines KI-Ergebnisses. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde ein Ergebnis entgegen § 6 Ziffer 5 ohne fachkundige Prüfung verwendet hat, haftet der Anbieter nicht; die Ziffern 1 und 2 bleiben unberührt.
  6. Ebenfalls klarstellend: Für Auswirkungen von Aktionen, die der Kunde über einen von ihm eingerichteten Konnektor in seinen eigenen oder von ihm genutzten Drittsystemen veranlasst oder bestätigt hat (§ 7), sowie für Verfügbarkeit, Inhalt und Verhalten dieser Drittsysteme haftet der Anbieter nicht; die Ziffern 1 und 2 bleiben unberührt.
  7. Hat der Kunde zu einem Schaden beigetragen, insbesondere durch unterlassene Prüfung (§ 6 Ziffer 5), zu weit erteilte Berechtigungen oder unterlassene Datensicherung (§ 5 Ziffer 5, § 7 Ziffer 3), bestimmt sich die Ersatzpflicht nach § 254 BGB.
  8. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beschäftigten des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen dieses Paragraphen nicht verbunden.

§ 15 Änderungen dieser AGB und der Leistungen

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Weiterentwicklungen der Plattform erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf die geänderten Regelungen, das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen hin.
  3. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.
  4. Unabhängig davon fordert die Plattform bei einer neuen Fassung eine erneute Zustimmung an; die Regelungen der Ziffern 2 und 3 bleiben davon unberührt.

§ 16 Vertragsübernahme durch einen Dritten

  1. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten zu übertragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Veräußerung der Plattform oder des zugehörigen Geschäftsbetriebs, einer Umwandlung oder einer sonstigen Unternehmensnachfolge. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zu einer solchen Vertragsübernahme bereits hiermit; der eintretende Dritte tritt mit Wirksamwerden der Übertragung vollständig an die Stelle des Anbieters. Die Übertragung wird gegenüber dem Kunden erst wirksam, wenn dieser zusätzlich die eigene Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung des eintretenden Dritten nach den Ziffern 4 und 5 angenommen hat.
  2. Der Anbieter informiert den Kunden über eine bevorstehende Vertragsübernahme rechtzeitig vorher in Textform unter Angabe des eintretenden Dritten und des geplanten Zeitpunkts des Übergangs und weist dabei auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen nach Ziffer 3 hin.
  3. Der Kunde kann der Vertragsübernahme innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieser Information in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird die Vertragsübernahme ihm gegenüber nicht wirksam; in diesem Fall ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum geplanten Zeitpunkt des Übergangs, frühestens jedoch zum Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs, zu kündigen. Bis zur Beendigung erbringt der bisherige Anbieter die Leistungen unverändert weiter.
  4. Der zusammen mit diesen AGB geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag geht nach § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages unter denselben Voraussetzungen und mit demselben Widerspruchsrecht auf den eintretenden Dritten über. Die Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung geht dagegen nicht über: Sie ist eine höchstpersönliche Verpflichtung, und der eintretende Dritte muss sich nach § 11 der Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung vor dem Übergang selbst zur Geheimhaltung verpflichten und belehren lassen.
  5. Der Anbieter legt dem Kunden die eigene Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung des eintretenden Dritten mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Übergang in Textform zur Annahme vor; bis zur Annahme erhält der eintretende Dritte keinen Zugang zu geschützten Informationen. Der bisherige Anbieter bleibt für die bis zum Übergang erlangten geschützten Informationen unbefristet weiter verpflichtet. Ein Widerspruch nach Ziffer 3 gilt zugleich als Widerspruch nach § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages und als Ablehnung der Erklärung des eintretenden Dritten und umgekehrt.
  6. Die Rechte des Kunden aus § 13 (Kündigung), sein Anspruch auf Datenexport nach § 13 Ziffer 3 und das vereinbarte Datenschutzniveau bleiben von einer Vertragsübernahme unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB); die elektronische Zustimmung in der Plattform und der E-Mail-Verkehr genügen diesem Erfordernis.
  4. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Die Übertragung im Rahmen einer Praxisübernahme ist dem Anbieter in Textform anzuzeigen. Das Recht des Anbieters zur Vertragsübernahme nach § 16 bleibt unberührt.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.